Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Sparkasse Westholstein ist bemüht, ihre Internetseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/2102 und (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Ihre Sparkasse verfolgt die Grundprinzipien der Barrierefreiheit, damit ihre Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://spk-westholstein.zusammen-nachhaltig.de/ in der aktuellen Version.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite https://spk-westholstein.zusammen-nachhaltig.de/ ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juli 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit der DIN EN 301 549

Internetseite

Aufgrund der Überprüfung ist die Sparkasse Westholstein mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Barrieren teilweise vereinbar.

Barriere 1

In Einzelfällen fehlt bei verlinkten Grafiken der Alternativtext oder ist nicht verständlich formuliert (Richtlinie 9.1.1.1a).

Barriere 2

Einige Grafiken und grafische Bedienelemente weisen keinen ausreichenden Kontrast auf (Richtlinie 9.1.4.11).

Barriere 3

Sprungmarken innerhalb der Seite sind nicht mit der Tastatur erreichbar (Richtlinie 2.1.1).

Barriere 4

Manche nicht-interaktive Textelemente erhalten den Fokus und verhalten sich wie Links, obwohl sie keine Aktion ausführen (Richtlinie 9.4.1.2).

PDF-Dokumente

PDF-Dokumente älteren Datums sind teilweise nicht barrierefrei. Neu herausgegebene PDF-Dokumente werden in der Regel in einem barrierefreien Format zur Verfügung gestellt oder zeitnah durch ein solches ersetzt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 18.07.2025 erstellt und zuletzt am 18.07.2025 aktualisiert.

Barriere melden und Kontakt

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen und Fragen nutzen Sie bitte das folgende Kontaktformular. Dort können Sie auch eine bestehende Barriere mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen.

Kontaktformular Barriere melden

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben oder der Ansicht sind, dass die Internetseite oder mobile Anwendung der Sparkasse Westholstein nicht barrierefrei zugänglich ist, stehen Ihnen folgende Durchsetzungsverfahren zur Verfügung:

Schlichtungsverfahren nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)

Sie können sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden, die im Rahmen des jeweiligen Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes eingerichtet wurde. Ziel dieses Verfahrens ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und dem Betreiber der Internetseite oder mobilen Anwendung zu erreichen. Die Schlichtung ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.

Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik (Schleswig-Holstein)
Internetseite Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik (Schleswig-Holstein)

Beschwerde bei der Marktüberwachungsbehörde gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Falls Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem BFSG nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Internetseite Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)